Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der SaLi AI GmbH, Haidhofstraße 103, 2500 Baden bei Wien (im Folgenden „SaLi AI“), insbesondere für die Konzeption, Gestaltung und Erstellung von Websites, Landingpages, Kunden-Funnels und Online-Shops sowie für die Entwicklung von Apps und individueller Software.
1.2. Das Angebot von SaLi AI richtet sich vorrangig an Unternehmer (Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 14 BGB) mit Sitz in Österreich oder Deutschland. Verträge mit Verbrauchern – insbesondere mit natürlichen Personen, die ihr Unternehmen erst gründen (Gründungsgeschäfte, § 1 Abs 3 KSchG) – sind ebenfalls möglich. Für Verbraucher gelten die zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen sowie das gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung; die nachstehenden Klauseln gelten gegenüber Verbrauchern nur, soweit ihnen zwingende Schutzvorschriften nicht entgegenstehen.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SaLi AI diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website von SaLi AI stellt kein bindendes Angebot dar. Anfragen über das Online-Formular sind unverbindlich und kostenlos.
2.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) durch SaLi AI oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3. Kein Anspruch auf Vertragsabschluss: SaLi AI entscheidet frei, welche Projekte sie annimmt, und ist berechtigt, Anfragen und Projekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen – auch nach einer Machbarkeitsprüfung (Punkt 3.9). Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Durch eine Anfrage über das Online-Formular entstehen dem Anfragenden keine Kosten und keine Verpflichtungen.
2.4. Ist der Kunde Verbraucher, erhält er vor bzw. mit Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung samt allen gesetzlichen Informationen einschließlich der Rücktritts- bzw. Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail). Mit der Leistungserbringung vor Ablauf der Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist beginnt SaLi AI nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers (vgl. Punkt 5.2 und die Widerrufsbelehrung).
3. Leistungsumfang
3.0. SaLi AI erbringt Leistungen aus den Bereichen Websites, Landingpages, Kunden-Funnels, Online-Shops (auf Basis von Shopify) sowie App-Entwicklung und individuelle Softwareentwicklung (einschließlich SaaS-Anwendungen). Websites, Landingpages, Funnels und Online-Shops werden zum vereinbarten Pauschalpreis erbracht; Apps und individuelle Software werden nach Aufwand auf Basis eines gesonderten Angebots kalkuliert (siehe Punkt 3.9).
3.1. Für Website-Projekte gilt: SaLi AI erstellt für den Kunden eine professionelle Website zum vereinbarten Pauschalpreis. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung:
- Konzeption und Gestaltung einer modernen Firmenwebsite
- Suchmaschinenoptimierung (SEO) nach anerkanntem Stand der Technik
- Optimierung für generative KI-Systeme (GEO) nach anerkanntem Stand der Technik
- Technische Bereitstellung der rechtlichen Bestandteile (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) – je nach Sitz des Kunden nach österreichischer oder deutscher Rechtslage – auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Angaben
- Mobile Optimierung und Optimierung der Ladezeiten
- Bis zu fünf Content-Seiten (Startseite und bis zu vier Unterseiten); die rechtlichen Bestandteile (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) zählen dabei nicht als Content-Seiten
- Übergabe des vollständigen Quellcodes nach vollständiger Zahlung
3.2. Seitenumfang und Mehrseiten: Im Pauschalpreis sind bis zu fünf Content-Seiten enthalten (siehe Punkt 3.1). Jede darüber hinausgehende Content-Unterseite wird mit 150 € je Seite verrechnet und vorab vereinbart. Als Content-Seite gilt eine Seite mit eigener URL und eigenem Inhalt (z. B. Leistungs-, Standort-, Über-uns-, Referenz- oder Blogseite); Abschnitte innerhalb einer Seite (Anker) sowie die rechtlichen Pflichtseiten zählen nicht.
3.3. Nicht umfasst sind insbesondere: Hosting, Domain-Registrierung, laufende Wartung, Content-Pflege sowie die Erstellung von Foto- und Videomaterial. Hosting und Domain werden vom Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eingerichtet. Auf Wunsch übernimmt SaLi AI gegen gesondertes Entgelt optionale Zusatzleistungen, die nicht Teil des Pauschalpreises sind – insbesondere das Online-Stellen (Einrichtung auf dem Hosting des Kunden inkl. Domain-Anbindung) ab 250 € sowie laufende Wartung und Pflege ab 500 € pro Monat(monatlich kündbar). Diese Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart.
3.4. SaLi AI schuldet keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen. SEO- und GEO-Maßnahmen werden nach anerkanntem Stand der Technik umgesetzt; ein konkreter Erfolg (z. B. „Platz 1 bei Google“) wird nicht geschuldet.
3.5. Rechtliche Bestandteile werden je nach Sitz des Kunden nach österreichischer oder deutscher Rechtslage mit größter Sorgfalt auf Basis allgemein zugänglicher Quellen und marktüblicher Standard-Vorlagen erstellt und zunächst KI-gestützt generiert und von SaLi AI geprüft. Die technische Einbindung dieser Standard-Bestandteile ist eine Nebenleistung zur Website-Erstellung und stellt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung dar; eine individuelle rechtliche Beratung findet nicht statt. Die inhaltliche Verantwortung und die abschließende rechtliche Prüfung obliegen dem Kunden. Kunden mit Sitz in Österreich vermittelt SaLi AI auf Wunsch kostenlos den Kontakt zu einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei; ein allfälliges Mandatsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der Kanzlei zustande. Für Kunden mit Sitz in Deutschland besteht dieses Vermittlungsangebot derzeit nicht; die rechtliche Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wird empfohlen.
3.6. Einsatz von KI-Werkzeugen: SaLi AI setzt bei der gesamten Leistungserbringung – einschließlich der Erstellung von Texten, Gestaltung, Code und der rechtlichen Bestandteile – moderne Werkzeuge einschließlich Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) ein. Sämtliche Arbeitsergebnisse werden vor Übergabe von SaLi AI geprüft; die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung liegt bei SaLi AI. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass rein KI-generierte Bestandteile nach derzeitiger Rechtslage unter Umständen keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz genießen; die Rechtseinräumung nach Punkt 7 erfolgt daher, soweit solche Rechte bestehen. Auf die Art der eingesetzten Werkzeuge besteht kein Einfluss- oder Auskunftsanspruch des Kunden, soweit gesetzliche Kennzeichnungspflichten (etwa nach der KI-Verordnung/AI Act) eingehalten werden.
3.7. Vertraulichkeit / NDA: Auf Wunsch des Kunden schließt SaLi AI bei besonders schützenswerten Projekten vorab eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab. Unabhängig davon behandelt SaLi AI die ihr im Rahmen des Projekts bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich.
3.8. Nicht durchführbare Projekte: Erweist sich nach Auftragserteilung, dass das Projekt aus technischen, rechtlichen, tatsächlichen, in der Umsetzbarkeit liegenden oder sonstigen Gründen nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden kann, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für die bis dahin erbrachten Leistungen (insbesondere Beratung, Konzeption und Analyse) verrechnet SaLi AI eine Aufwandsentschädigung nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand, pauschaliert mit 250 € bei einem Aufwand bis zu einem Arbeitstag und 500 € bei höherem Aufwand. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn SaLi AI die Undurchführbarkeit bei sorgfältiger Prüfung vor Auftragserteilung hätte erkennen müssen. Bereits darüber hinausgehende Zahlungen werden rückerstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Nichtdurchführung sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SaLi AI – ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.
3.9. App- und Softwareprojekte, Machbarkeitsprüfung: App- und individuelle Softwareprojekte werden nicht zum Pauschalpreis, sondern nach Aufwand auf Basis eines gesonderten schriftlichen Angebots erbracht. Vor Angebotslegung prüft SaLi AI das Vorhaben kostenlos auf Machbarkeit. SaLi AI behält sich ausdrücklich vor, Projekte abzulehnen, die nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Kommt SaLi AI im Rahmen der Machbarkeitsprüfung zu diesem Ergebnis, teilt sie dies dem Kunden mit, bevor kostenpflichtige Leistungen erbracht oder verrechnet werden; in diesem Fall entstehen dem Kunden keinerlei Kosten und Punkt 3.8 findet keine Anwendung. Ein Vertrag über ein App- oder Softwareprojekt kommt erst mit Annahme des individuellen Angebots zustande.
3.10. Wartung, Pflege und Betrieb: Die laufende Wartung, Pflege und der Betrieb der erstellten Leistung (insbesondere Hosting, Monitoring sowie Anpassungen an neue Betriebssystem-, Browser- oder Store-Anforderungen) sind nicht Bestandteil der Entwicklungsleistung und obliegen nach Übergabe dem Kunden. SaLi AI weist den Kunden vor Projektstart auf den zu erwartenden Wartungsbedarf hin. Eine Wartung wird nicht in jedem Fall angeboten: Ob und in welchem Umfang SaLi AI eine optionale Wartung übernimmt, entscheidet SaLi AI projektabhängig im Einzelfall; ein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines Wartungsvertrags besteht nicht – auch nicht auf Wunsch des Kunden. Diese Regelung berührt nicht die gesetzliche Gewährleistung für bei Übergabe bestehende Mängel; gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten bei digitalen Produkten (insbesondere § 327f BGB bzw. österreichisches VGG) unberührt.
3.10a. Laufzeit und Kündigung des Wartungsvertrags: Ein vereinbarter Wartungs- bzw. Support-Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis und kann von beiden Vertragsparteien ordentlich zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung des Wartungsvertrags lässt die Entwicklungsleistung, den bereits übergebenen Quellcode und die gesetzliche Gewährleistung unberührt; zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern (Punkt 3.10) bestehen auch nach einer Kündigung für die gesetzliche Dauer fort.
3.11. Einsatz von Subunternehmern: SaLi AI ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise geeignete Dritte (Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen) heranzuziehen. SaLi AI bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für das Verhalten der beigezogenen Dritten wie für eigenes Verschulden (§ 1313a ABGB bzw. § 278 BGB). SaLi AI verpflichtet beigezogene Dritte zur Vertraulichkeit im selben Umfang. Werden dabei personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen des Art. 28 DSGVO; der Kunde erteilt hierfür seine allgemeine Genehmigung zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Über deren beabsichtigte Änderung informiert SaLi AI den Kunden vorab; der Kunde kann gegen die Hinzuziehung eines neuen Auftragsverarbeiters aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde stellt sämtliche für die Erstellung erforderlichen Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Unternehmensdaten) zeitgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten zu verfügen, und hält SaLi AI gegenüber Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten schad- und klaglos.
4.3. Verzögert sich das Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
5. Preise und Zahlung
5.1. Es gilt der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Pauschalpreis in Euro. SaLi AI nimmt derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 öUStG in Anspruch und weist keine Umsatzsteuer aus (kein Vorsteuerabzug); sämtliche genannten Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer. Sobald SaLi AI nicht mehr als Kleinunternehmer gilt oder auf die Regelbesteuerung übergeht, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; der Kunde teilt hierfür auf Anforderung seine gültige UID-Nummer mit.
5.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Unternehmern 50 % des Pauschalpreises bei Auftragserteilung und 50 % bei Übergabe der Leistung fällig; bei Verbrauchern sind 30 % bei Auftragserteilung und 70 % bei Übergabe der Leistung fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. SaLi AI beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der ersten Teilzahlung; vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungsfristen laufen frühestens ab diesem Zeitpunkt. Gegenüber Verbrauchern beginnt die Leistungserbringung innerhalb einer laufenden Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist zusätzlich nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers (siehe Widerrufsbelehrung). Eine vereinbarte Ratenzahlung nach Punkt 5.4 bleibt von der Vorleistungsregel unberührt.
5.3. Bei Zahlungsverzug von Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB bzw. § 288 Abs. 2 BGB). Bei Zahlungsverzug von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (in Österreich 4 % pro Jahr, in Deutschland 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
5.4. Ratenzahlung in der Gründungs- bzw. Startphase: Unternehmern (einschließlich bereits angemeldeter Gründer, die im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit handeln) kann SaLi AI nach gesonderter Vereinbarung eine zinsfreie und gebührenfreie (unentgeltliche) Zahlung in 3 bis 12 gleichen Monatsraten gewähren. Es fallen weder Zinsen noch sonstige Kosten oder Aufschläge an. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis (z. B. Gründungszeitpunkt, Gewerbeanmeldung, Vermögensnachweis), dass sich der Kunde in der Gründungs- bzw. Startphase befindet und über geringere frei verfügbare Mittel verfügt, als die beauftragte Leistung kostet. Verbrauchern, die ihr Unternehmen noch nicht angemeldet haben, gewährt SaLi AI auf Wunsch einen zins- und gebührenfreien Zahlungsaufschub von bis zu 50 Tagen ab Übergabe. Die volle Ratenzahlung über 3 bis 12 Monate steht ihnen offen, sobald sie ihr Gewerbe bzw. Unternehmen angemeldet haben und damit als Unternehmer handeln. Soweit einem Verbraucher ausnahmsweise eine über 50 Tage hinausgehende Ratenzahlung gewährt wird, gelten ergänzend die Bestimmungen der Widerrufsbelehrung sowie die jeweils anwendbaren verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung besteht nicht; SaLi AI kann die Gewährung auch bei erbrachtem Nachweis ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei vereinbarter Ratenzahlung erfolgt die Übergabe des Projekts einschließlich Quellcode bereits nach Fertigstellung; die erste Rate ist 30 Tage nach Übergabe fällig, die weiteren Raten jeweils im Monatsabstand. Gegenüber Unternehmern wird der gesamte offene Betrag sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei Raten in Verzug ist (Terminsverlust). Ist der Kunde Verbraucher, tritt Terminsverlust nur ein, wenn SaLi AI ihre Leistung bereits vollständig erbracht hat, der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise und mit mindestens 10 % des offenen Gesamtbetrags in Verzug ist, mindestens eine rückständige Rate seit sechs Wochen fällig ist und SaLi AI den Kunden unter Androhung des Terminsverlusts erfolglos gemahnt und ihm eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Abweichend von Punkt 7.3 erhält der Kunde die Nutzungsrechte bereits mit Übergabe; sie stehen unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Bezahlung.
6. Abnahme und Korrekturen
6.1. Im Pauschalpreis sind zwei Korrekturrunden enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand zum Stundensatz von 120 € verrechnet; der voraussichtliche Aufwand und die Kosten werden dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt und von ihm freigegeben.
6.2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich konkrete Mängel rügt oder die Leistung produktiv nutzt. Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahme nur dann als erklärt, wenn SaLi AI nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und den Verbraucher auf die Bedeutung des Fristablaufs hingewiesen hat (§ 640 Abs 2 BGB).
6.3. Übergabe und Verantwortungsübergang: Mit der Abnahme übergibt SaLi AI die fertige Leistung einschließlich des vollständigen Quellcodes (nach vollständiger Zahlung, vgl. Punkt 7). Ab der Übergabe liegen Betrieb, Hosting, Sicherheits- und Verfügbarkeitsüberwachung sowie die laufende Pflege in der Verantwortung des Kunden (vgl. Punkt 3.10). Die gesetzliche Gewährleistung für bei Übergabe bestehende Mängel bleibt hiervon unberührt.
7. Nutzungsrechte und Quellcode
7.1. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die erstellte Website einschließlich Quellcode zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln.
7.2. Ausgenommen sind Open-Source-Komponenten Dritter, die den jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegen; diese werden dem Kunden auf Anfrage offengelegt.
7.3. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei SaLi AI; im Fall einer vereinbarten Ratenzahlung gilt die Sonderregel des Punktes 5.4.
8. Gewährleistung
8.1. Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Leistung nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB); andernfalls gelten die Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit als verloren. Die Gewährleistungsfrist wird gegenüber Unternehmern auf zwölf Monate ab Übergabe verkürzt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und -fristen; die kaufmännische Rügeobliegenheit (§ 377 UGB) findet keine Anwendung.
8.2. Keine Mängel sind insbesondere: Änderungen durch den Kunden oder Dritte nach Übergabe, Inkompatibilitäten durch spätere Browser- oder Systemupdates sowie Änderungen der Algorithmen von Suchmaschinen oder KI-Systemen.
9. Haftung
9.1. SaLi AI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SaLi AI nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
9.3. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ausgeschlossen; ebenso ist gegenüber Unternehmern die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ausgeschlossen und die Haftung insgesamt der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt – all dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsregeln.
9.4. Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich; dies gilt auch für die laufende Aktualität der rechtlichen Bestandteile nach Übergabe.
10. Referenznennung
SaLi AI ist berechtigt, die erstellte Website als Referenz (inkl. Verlinkung und dezentem Urhebervermerk) zu nennen. Der Kunde kann dieser Nennung jederzeit schriftlich widersprechen.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt auch gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts von der Rechtswahl unberührt (Art. 6 Rom I-VO).
12.2. Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Sitz von SaLi AI; dies gilt auch gegenüber Unternehmern mit Sitz in Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; Klagen gegen Verbraucher erhebt SaLi AI nur an deren Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt.
12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zwischen Unternehmern der Schriftform; individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang. Gegenüber Verbrauchern genügt für Erklärungen die Textform (z. B. E-Mail).
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Nur gegenüber Unternehmern gilt: Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
SaLi