Rücktritt und Widerruf
Stand: August 2026
Stand: 9. August 2026
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1. Für wen dieses Angebot gilt
Die auf dieser Website angebotenen Leistungen der SaLi AI GmbH, Haidhofstraße 103, 2500 Baden, Österreich, richten sich an Unternehmerinnen und Unternehmer. Dazu gehören insbesondere:
Hauptleistungen: Firmenwebsite, Landingpage, Funnel, Online-Shop, App-Entwicklung, individuelle Software.
Einzeln buchbare Zusatzleistungen: Keyword-Recherche, Wettbewerbs- und Konkurrenzanalyse, Ranking-Überwachung (monatlich), Website-SEO-Audit (Basis oder Komplettpaket), Backlink-Analyse, Content-Ideen- und SERP-Analyse, Content-Optimierung.
In den Hauptleistungen enthalten sind unter anderem die SEO- und GEO-Optimierung, die responsive Umsetzung, die Dokumentation der Maßnahmen (Abschlussbericht), die Übergabe des Quellcodes und die rechtlichen Bestandteile (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis). Die rechtlichen Bestandteile bereiten wir ausschließlich auf Grundlage der von Ihnen erteilten Angaben auf und binden sie technisch ein. Damit ist keine Rechtsberatung, keine rechtliche Prüfung und keine Zusage der Rechtssicherheit verbunden; die inhaltliche Prüfung und die Freigabe vor Veröffentlichung liegen bei Ihnen.
Preise. Die auf dieser Website angegebenen Preise sind Endpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, weil wir die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes in Anspruch nehmen. Wo ein Preis mit „ab" angegeben ist, hängt der endgültige Preis vom Umfang Ihres Projekts ab; den verbindlichen Gesamtpreis nennen wir Ihnen in unserem schriftlichen Angebot, bevor Sie sich binden. Dasselbe gilt für Zuschläge (etwa für zusätzliche Content-Seiten über die enthaltenen fünf hinaus) und für Rabatte (etwa den Paketrabatt ab drei gebuchten Zusatzleistungen).
Transparenzhinweis: SEO & GEO sind keine Knopfdrücke. Wir versprechen keine bestimmten Google-Platzierungen oder AI-Rankings — über die entscheidet allein Google und die jeweilige KI. Was wir leisten: saubere, an den öffentlich zugänglichen Vorgaben der Suchmaschinen- und KI-Anbieter ausgerichtete Optimierung und Aufbereitung sowie nachvollziehbare Berichte. Eine bestimmte Entwicklung Ihrer Sichtbarkeit können wir nicht zusagen und sagen wir nicht zu.
Über diese Website kommt kein Vertrag zustande. Es gibt keinen Bestell- und keinen Bezahlvorgang. Das Anfrageformular übermittelt ausschließlich eine unverbindliche Projektanfrage. Ein Vertrag entsteht erst dadurch, dass wir Ihnen ein individuelles schriftliches Angebot legen und Sie dieses annehmen.
Auf das Bestehen eines Rücktrittsrechts hat das allerdings keinen Einfluss. Dafür kommt es allein darauf an, ob im Einzelfall ein Verbrauchergeschäft vorliegt. Wie Sie das für sich beurteilen, steht in Punkt 2; was daraus folgt, in Punkt 3 und Punkt 4.
2. Sind Sie Unternehmerin oder Unternehmer — oder Verbraucherin oder Verbraucher?
Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ob Ihnen das gesetzliche Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zusteht. Gesetzliche Rechte, die unabhängig davon bestehen — insbesondere Gewährleistungs-, Irrtums- und Verzugsrechte nach dem ABGB sowie das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund —, bleiben in beiden Fällen unberührt. Die Unterscheidung ist wichtiger als jede Formulierung in Verträgen: Es kommt nicht darauf an, wie eine Vertragspartei bezeichnet wird oder was jemand über sich selbst angibt, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse.
2.1 Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie in der Regel dann, wenn
- Sie eine auf Dauer angelegte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit betreiben — gleichgültig, ob Sie damit Gewinn erzielen wollen oder nicht,
- Ihr Geschäftsbetrieb bereits tatsächlich aufgenommen ist, Sie also z. B. schon Kundenaufträge annehmen oder Umsätze erzielen, und
- Sie unsere Leistung für Zwecke dieses Betriebes beauftragen.
Das gilt in der Regel für Einzelunternehmen ebenso wie für GmbH, OG, KG, AG und Genossenschaften; maßgeblich bleibt, ob das konkrete Geschäft zum Betrieb des Unternehmens gehört.
2.2 Verbraucherin oder Verbraucher sind Sie insbesondere dann, wenn
- Sie das Geschäft privat abschließen, also nicht für ein Unternehmen,
- Sie als natürliche Person einen Vertrag schließen, bevor Sie den Betrieb Ihres Unternehmens tatsächlich aufgenommen haben, und der Vertrag gerade dazu dient, die Voraussetzungen für diese Betriebsaufnahme zu schaffen — das ist der Fall des Gründungsgeschäfts. Nach der uns bekannten Rechtsprechung kommt es dabei auf die tatsächliche Aufnahme des Geschäftsbetriebs an; die Eintragung im Firmenbuch, die Gewerbeanmeldung und die GISA-Zahl allein genügen dafür nicht. Wer bereits eingetragen ist, den Betrieb aber noch nicht aufgenommen hat, gilt danach weiterhin als Verbraucher.
Wichtig: Auf diesen Schutz können Sie nicht wirksam verzichten. Eine Klausel im Vertrag oder ein Häkchen im Formular, mit dem Sie bestätigen, Unternehmer zu sein, ändert nichts daran, wenn die tatsächlichen Verhältnisse anders liegen.
Sonderfälle, die wir im Einzelfall klären:
- Gemischte Nutzung: Wird die Leistung teils privat, teils betrieblich genutzt, kommt es darauf an, welcher Zweck überwiegt. Sprechen Sie uns bitte darauf an.
- Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen: Ob sie im konkreten Geschäft als Unternehmer auftreten, hängt von ihrer Tätigkeit ab und ist einzeln zu beurteilen.
- Nebenberuflich Selbständige: Entscheidend ist, ob die selbständige Tätigkeit bereits läuft, nicht ihr Umfang.
2.3 Wie wir das vor Vertragsabschluss feststellen
Wir raten und vermuten das nicht, sondern erheben es. Vor jedem Angebot durchlaufen wir folgende Schritte:
- Abfrage im Anfrageformular: Wir fragen ausdrücklich, ob ein Unternehmen besteht und ob dessen Geschäftsbetrieb bereits tatsächlich aufgenommen ist (erste Umsätze bzw. erste Kundenaufträge). Beide Angaben sind Pflichtangaben.
- Nachweis: Bei Unternehmen verlangen wir einen aktuellen Registernachweis (Firmenbuchauszug oder GISA- bzw. Gewerbeauszug, nicht älter als drei Monate, oder die UID-Nummer) und einen Beleg für die bereits erfolgte Betriebsaufnahme — zum Beispiel eine Ausgangsrechnung, eine Auftragsbestätigung an einen Kunden oder eine Umsatzsteuervoranmeldung. Eine bloße Selbstbestätigung genügt uns nicht.
- Rückfrage im Erstgespräch: Bleiben Zweifel, fragen wir nach und halten das Ergebnis in der Angebotsakte schriftlich fest.
- Zwei getrennte Angebotsvorlagen: Ergibt die Prüfung ein Unternehmergeschäft, erhalten Sie unser B2B-Angebot samt AGB. Ergibt sie ein Verbrauchergeschäft — oder bleibt es nach Rückfrage zweifelhaft —, erhalten Sie vor Ihrer Vertragserklärung ein Verbraucher-Angebot: mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, der vollständigen Rücktrittsbelehrung aus Punkt 4 und dem Muster-Widerrufsformular aus Punkt 4.6.
Bitte machen Sie in Ihrer Anfrage wahrheitsgemäße Angaben. Sie helfen uns damit, Ihnen von vornherein die richtigen Unterlagen zu schicken.
3. Kein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz für Unternehmerinnen und Unternehmer
Das ist keine Vertragsbedingung von uns, sondern folgt aus dem Gesetz. Die Begründung in zwei Schritten:
Erster Schritt — das Gesetz gibt das Recht ausdrücklich nur Verbrauchern. § 11 Abs. 1 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) lautet wörtlich: „Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten." Auch die übrigen einschlägigen Bestimmungen sprechen durchgehend vom Verbraucher: § 4 Abs. 1 FAGG regelt, worüber „der Unternehmer" „den Verbraucher" informieren muss; § 18 Abs. 1 FAGG beginnt mit „Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei …". Wer nicht Verbraucher ist, wird von diesen Normen nach ihrem Wortlaut nicht erfasst.
Zweiter Schritt — wer Verbraucher ist, bestimmt das Konsumentenschutzgesetz. Das FAGG verwendet den Verbraucherbegriff des § 1 KSchG. Danach ist Verbraucher, wer nicht Unternehmer ist; Unternehmer ist, für wen das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Ergänzend stellt § 1 Abs. 3 KSchG die Gründungsgeschäfte natürlicher Personen vor der Betriebsaufnahme den Verbrauchergeschäften gleich (siehe Punkt 2.2).
Ergebnis: Schließen Sie den Vertrag für Zwecke Ihres bereits aufgenommenen Geschäftsbetriebs, steht Ihnen kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu — weder nach dem FAGG noch nach dem KSchG.
Unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte, die Ihnen als Unternehmerin oder Unternehmer unabhängig davon zustehen — insbesondere Gewährleistungs-, Irrtums- und Verzugsrechte nach dem ABGB sowie das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund.
Was stattdessen gilt. Für die Beendigung von Unternehmerverträgen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Regelungen über Rücktritt und Stornierung. Bei laufenden Leistungen, die gegen ein wiederkehrendes Entgelt erbracht werden (etwa der monatlichen Ranking-Überwachung oder einer gesondert vereinbarten laufenden Betreuung), gilt zusätzlich die im Angebot und in den AGB vereinbarte Laufzeit- und Kündigungsregelung; eine solche Dauerleistung endet durch Kündigung, nicht durch Rücktritt. Die Einzelheiten finden Sie unter https://saliai-services.gmbh/agb
Freiwillig eingeräumte Rechte. Ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht können wir Ihnen im Einzelfall im Angebot einräumen. Es entsteht dann nur, wenn es im Angebot ausdrücklich steht, und nur in dem dort beschriebenen Umfang. Individuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen gehen dieser Regelung vor.
4. Rücktrittsbelehrung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Diese Belehrung gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG — also auch für Gründerinnen und Gründer, die den Betrieb ihres Unternehmens noch nicht tatsächlich aufgenommen haben. Für Unternehmerinnen und Unternehmer nach Betriebsaufnahme gilt sie nicht (siehe Punkt 3).
4.1 Rücktrittsrecht
Wurde der Vertrag im Fernabsatz (etwa per E-Mail) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten (§ 11 Abs. 1 FAGG). Bei uns ist das der Regelfall, weil Angebot und Annahme per E-Mail erfolgen.
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 Abs. 2 Z 1 FAGG). Alle unsere Leistungen — Websites, Landingpages, Funnels, Shops, Apps, Individualsoftware und die Zusatzleistungen — sind Dienstleistungen in diesem Sinn; das gilt auch dort, wo sie zivilrechtlich Werkverträge sind und in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb als „Werkleistungen" bezeichnet werden. Wird Ihnen ausnahmsweise eine körperliche Sache übergeben (etwa ein Datenträger oder gedrucktes Material), beginnt die Frist erst mit dem Tag, an dem Sie diese erhalten (§ 11 Abs. 2 Z 2 FAGG).
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns
SaLi AI GmbH
Haidhofstraße 103, 2500 Baden, Österreich
Telefon: +43 677 613 852 17
E-Mail: elias.perina@saliai.gmbh
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren — zum Beispiel mit einem Brief, der mit der Post versandt wird, oder mit einer E-Mail. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular aus Punkt 4.6 verwenden; vorgeschrieben ist das aber nicht.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, dass Sie die Erklärung vor Ablauf der Frist absenden.
4.2 Folgen des Rücktritts
Treten Sie zurück, zahlen wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurück (zu einer allfälligen anteiligen Zahlungspflicht bei vorzeitigem Leistungsbeginn siehe Punkt 4.3), spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Rücktrittserklärung bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Entgelte werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung in keinem Fall berechnet.
Haben wir mit der Arbeit noch nicht begonnen, entstehen Ihnen durch den Rücktritt keinerlei Kosten.
Was mit bereits übergebenen Arbeitsergebnissen geschieht, regeln die Ihnen mit dem Angebot übermittelten Vertragsbedingungen.
4.3 Wenn wir vor Ablauf der Frist beginnen sollen
Wünschen Sie, dass wir mit der Arbeit schon vor Ablauf der 14 Tage beginnen, benötigen wir dafür vorab drei Erklärungen von Ihnen, jeweils auf einem dauerhaften Datenträger (in der Praxis: per E-Mail oder unterschriebenes PDF):
- Ihr ausdrückliches Verlangen, dass wir vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen,
- Ihre ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Vertragserfüllung, und
- Ihre Bestätigung, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Diese Erklärungen holen wir mit dem Angebot ein; Sie müssen von sich aus nichts veranlassen.
Treten Sie danach, aber vor vollständiger Erbringung zurück, haben Sie uns einen anteiligen Betrag für die bis zum Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Wie sich dieser Betrag berechnet, weisen wir Ihnen im Angebot aus; Grundlage ist der dort genannte Gesamtpreis im Verhältnis zum Umfang der bis zu Ihrem Rücktritt erbrachten Leistungen.
Sind wir unserer Pflicht nicht nachgekommen, Sie vor Vertragsabschluss über Ihr Rücktrittsrecht und über diese Zahlungspflicht zu belehren, schulden Sie uns nach dem Gesetz für die bereits erbrachten Leistungen kein Entgelt.
Ohne diese Erklärungen beginnen wir erst nach Ablauf der 14 Tage. Ihnen entstehen dann durch einen Rücktritt keine Kosten.
4.4 Wann das Rücktrittsrecht erlischt
Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt Ihr Rücktrittsrecht nur unter allen folgenden Voraussetzungen gemeinsam (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG):
- wir haben die Dienstleistung vollständig erbracht,
- wir haben mit der Erfüllung erst nach Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung begonnen, und
- Sie haben vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Sie Ihr Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, bleibt Ihr Rücktrittsrecht bestehen. Insbesondere erlischt es nicht dadurch, dass wir mit der Arbeit begonnen oder bereits Teilergebnisse geliefert haben.
Bei laufenden Leistungen — etwa der monatlichen Ranking-Überwachung — kommt ein Erlöschen praktisch nicht in Betracht, weil eine auf Dauer angelegte Leistung während der Rücktrittsfrist noch nicht „vollständig erbracht" sein kann. Ihr Rücktrittsrecht endet dort mit Ablauf der 14-tägigen Frist; wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, gilt Punkt 4.5.
4.5 Wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß belehrt haben
Sind wir unserer Pflicht zur Information über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen, verlängert sich die 14-Tage-Frist um zwölf Monate (§ 12 Abs. 1 FAGG). Die Frist läuft dann also insgesamt 14 Tage plus zwölf Monate ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Holen wir die Information innerhalb dieser zwölf Monate nach, endet Ihre Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Information erhalten (§ 12 Abs. 2 FAGG).
4.6 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.)
An
SaLi AI GmbH
Haidhofstraße 103, 2500 Baden, Österreich
Telefon: +43 677 613 852 17
E-Mail: elias.perina@saliai.gmbh
>
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (\*) den von mir/uns (\*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (\*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (\*):
>
_______________________________________________
>
Bestellt am (\*) / erhalten am (\*): _____________________
>
Name des/der Verbraucher(s): _____________________
>
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________
>
Datum: _____________________
>
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________________
>
(\*) Unzutreffendes streichen.
4.7 Ratenzahlung: kein Angebot an Verbraucher
Die zinsfreie Ratenzahlung bieten wir ausschließlich Unternehmen an, deren Geschäftsbetrieb bereits aufgenommen ist. Verbraucherinnen und Verbrauchern gewähren wir keine Ratenzahlung und keine Stundung, also keine Kreditierung des Preises. Der Preis wird nach dem im Angebot genannten Zahlungsplan fällig; ein branchenübliches Zahlungsziel ist kein Zahlungsaufschub in diesem Sinn.
4.8 Laufende Leistungen: Laufzeit und Kündigung
Vereinbaren wir mit Ihnen eine Leistung, die gegen ein wiederkehrendes Entgelt erbracht wird (etwa die monatliche Ranking-Überwachung), gilt zusätzlich Folgendes:
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
- Beide Seiten können jederzeit zum Ende des jeweiligen Kalendermonats kündigen; eine E-Mail genügt. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung erstatten wir anteilig zurück.
- Das Recht beider Seiten zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung endet unsere Beobachtungs- und Berichtspflicht. Sie erhalten den letzten Bericht für den bereits abgeschlossenen Berichtszeitraum; überlassene Zugänge geben wir frei oder zurück.
- Beginn der Leistung, Berichtsintervall, Abrechnungszeitraum und die Kosten je Abrechnungszeitraum stehen im Angebot.
Ihr Rücktrittsrecht nach den Punkten 4.1 bis 4.6 bleibt davon unberührt.
5. Einzelheiten in unseren AGB
Für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Einzelheiten — insbesondere die Ausrichtung des Angebots auf Unternehmer, der Nachweis der Unternehmereigenschaft und der bereits aufgenommenen Geschäftstätigkeit, die Regelungen zu Rücktritt und Stornierung, Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen sowie die Vorrangregel für zwingendes Verbraucherrecht — finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://saliai-services.gmbh/agb
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten diese AGB nicht. Die für Sie geltenden Bedingungen erhalten Sie vor Ihrer Vertragserklärung gemeinsam mit dem Angebot; die für Sie maßgeblichen Rücktrittsregeln stehen in Punkt 4.
6. Fragen
Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an elias.perina@saliai.gmbh, telefonisch unter +43 677 613 852 17 oder über unser Anfrageformular: https://saliai-services.gmbh/anfrage
*Soweit in diesem Text die männliche Form verwendet wird, sind alle Personen unabhängig vom Geschlecht gemeint.*
SaLi